YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden.
Akzeptieren

In Deutschland bestehen derzeit vier Ausbildungsmöglichkeiten. Die Ausbildungen differenzieren sich in den curricularen Bestimmungen sowie in der Form der Anerkennung.

1. Operationstechnische/ Assistent/in nach DKG:

Die dreijährige OTA-Ausbildung an den Ausbildungseinrichtungen, die dem Deutschen OTA Schulträger-Verband (DOSV) angeschlossenen sind, erfolgt bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der Grundlage des hierzu vom DOSV entwickelten Curriculums.

2. Operationstechnische/r Angestellte/r:

Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Landesverordnung über die Berufsausbildung zum/ zur Operationstechnischen Angestellten (OTA- VO), sowie des gültigen Rahmenlehrplans des Landes Schleswig-Holstein im dualen System.

3. Medizinisch-Technische/r- Assistent/in- Operationsdienst:

Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule – dreijährige Bildungsgänge – (ThürSOHBFS 3) vom 13. Dezember 2004.